Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 (06.02.2019)

Wann und Wo

Mittwoch, 06.02.2019
Beginn: 09.00 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
(Mittagspause und 2 Kaffeepausen)

im Karl-Ludwig Krauter Zimmer der Kreishandwerkerschaft Mainz-Bingen
Amtsstraße 1, 55411 Bingen am Rhein

Programm

Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach Anlage 4 der neuen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von 6 Jahren. Wird während er Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre.

  • Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften von Asbest
  • Schwach gebundene / fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
  • Neue und bekannte Fundstellen von Asbest in Baumaterialien
  • Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
  • Arbeitsverfahren bei ASI-Arbeiten: BGI-Verfahren, Verfahren geringen Umfangs, umfangreiche Verfahren
  • Unzulässige Arbeitsverfahren für ASI-Arbeiten, Anwendungsgrenzen der Standardverfahren
  • Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, REACH-V, ChemG, SGB VII – Berufsgenossenschaft, Kreislaufwirtschaftsgesetz, StGB)
  • TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
  • Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatz, arbeitsmedizinische Vorsorge)
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Änderungen der Vorschriften, Neuerungen
  • Umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten

Dauer

1 Tag

Referenten

Dr. Uwe Koop, buk Behrends und Koop, Umwelt-Ingenieure, Marburg
Jürgen Kratzheller, SES-Sanierungs- und Entsorgungssysteme GmbH, Waldbrunn
Jörg Heller, Regierungspräsidium Giessen, Abt. VI Dez. 64 Gewerbeaufsicht, Baustellenüberwachung, Arbeitssicherheit

Teilnahmebedingungen

Teilnahme nur mit Anmeldung!
Mindestteilnehmerzahl: 10 Teilnehmer!

Teilnahmegebühren

Teilnahmegebühr für Innungsbetriebe 379,00 € pro Person.
In der Teilnahmegebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, Kaffee und Gebäck enthalten.
Das Mittagessen findet auf Selbstzahler-Basis in einem der naheliegenden Gaststätten statt.
Teilnahmegebühr für Nicht-Innungsmitglieder 449,00 €.